Reiseversicherung für Ausländer in Polen: Fragen und Antworten
Die Antworten beruhen auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von TU Europa. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns auf Englisch an info@tripcover.pl.
Visum, Aufenthaltskarte und Gesundheitsversorgung in Polen
Brauche ich für ein polnisches Visum eine Krankenversicherung?
Ja. Für ein polnisches nationales Visum (Typ D) verlangt das polnische Ausländergesetz eine Versicherung beim polnischen Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) oder eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestsumme von 30.000 EUR, gültig für den gesamten geplanten Aufenthalt.
Die Versicherung muss den Rücktransport aus medizinischen Gründen, dringende ärztliche Hilfe, Notfallbehandlung im Krankenhaus und den Todesfall abdecken, und der Versicherer muss direkt mit der medizinischen Einrichtung abrechnen (Art. 25 des Ausländergesetzes). Ob Ihre Unterlagen ausreichen, prüft das Konsulat.
Erfüllt Go Safe die Anforderungen für ein polnisches Visum?
Go Safe steht auf der Liste der Versicherungen, die der polnische Außenminister zu den Voraussetzungen von Art. 25 des Ausländergesetzes veröffentlicht. Die Varianten ab Standard (30.000 EUR) erfüllen die Mindestsumme, die Variante Mini (20.000 EUR) nicht.
Die endgültige Entscheidung trifft das Konsulat oder die Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet. Prüfen Sie deren Anforderungen also vor dem Kauf. Wählen Sie die Laufzeit der Police so, dass sie Ihren gesamten Aufenthalt abdeckt.
Welche Versicherung brauche ich für eine Aufenthaltskarte (karta pobytu)?
Für eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium verlangt das Ausländergesetz eine Versicherung beim Nationalen Gesundheitsfonds oder die Bestätigung eines Versicherers, dass er die Behandlungskosten in Polen übernimmt. Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht.
Ob eine Police anerkannt wird, entscheidet das Woiwodschaftsamt, das Ihren Antrag bearbeitet (Art. 144 Ausländergesetz). Wenn Sie bereits mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen leben, schreiben Sie uns vor dem Kauf von Go Safe auf Englisch: Wir haben den Versicherer gefragt, ob ein solcher Aufenthalt als ständiger Wohnsitz gilt.
Ist die Gesundheitsversorgung in Polen für Touristen kostenlos?
Nein. Kostenlos ist die Behandlung nur für Versicherte des polnischen Nationalen Gesundheitsfonds und, bei medizinisch notwendiger Versorgung in öffentlichen Einrichtungen, für Inhaber einer EHIC oder einer britischen GHIC. Andere Besucher zahlen die Behandlung selbst oder über ihre Reiseversicherung.
Im Notfall muss ein Krankenhaus Ihnen unverzüglich helfen (Gesetz über Gesundheitsleistungen, Art. 19). Wenn Sie eine EHIC haben, sie aber nicht dabeihatten, können Sie sie innerhalb von 14 Tagen vorlegen, nach einem stationären Aufenthalt innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung. Sonst stellt Ihnen das Krankenhaus die Kosten in Rechnung (Art. 50).
Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Polen aus?
Nicht immer. Die EHIC deckt medizinisch notwendige Behandlungen in öffentlichen Einrichtungen zu denselben Bedingungen wie für polnische Patienten ab, aber weder Privatkliniken noch Rettung oder Rücktransport in Ihr Heimatland.
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die EHIC weder private Behandlungen noch Rettung und Rückführung abdeckt. Eine Reiseversicherung wie Go Safe übernimmt im Rahmen ihrer Versicherungssummen Behandlungskosten, Rettung und den Rücktransport in Ihr Wohnsitzland.
Ab wann schützt mich Go Safe?
Ab dem in der Police genannten Datum, frühestens jedoch, wenn Sie bei der Ausreise die Grenze Ihres Wohnsitzlandes überschritten und den Beitrag bezahlt haben.
AVB Go Safe § 5 Abs. 2. Der Schutz endet mit dem Ende des in der Police genannten Zeitraums oder früher, wenn Sie in Ihr Wohnsitzland zurückkehren.
Die passende Versicherung
Welche Versicherung brauche ich als Ausländer in Polen?
Das hängt von Ihrem Land des ständigen Wohnsitzes ab. Wenn Sie außerhalb Polens leben und nach Polen kommen, ist Go Safe das passende Produkt. Wenn Sie dauerhaft in Polen leben und ins Ausland reisen, ist es Travel World.
Go Safe versichert nur Personen, deren Wohnsitzland nicht Polen ist (AVB Go Safe § 2 Nr. 32), und schützt sie in Polen und weltweit, außer in ihrem Wohnsitzland. Travel World gilt für Reisen außerhalb Polens und außerhalb Ihres Landes des ständigen Wohnsitzes; bei einem Ausländer, der in Polen lebt, zählt auch das Land der Staatsangehörigkeit als Land des ständigen Wohnsitzes (AVB Travel World § 1 Nr. 11).
Ich lebe mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Polen. Welches Produkt passt zu mir?
Schreiben Sie uns vor dem Kauf, am besten auf Englisch. Die AVB von Go Safe schließen Personen aus, deren Wohnsitzland Polen ist, sagen aber nicht, ab wann ein befristeter Aufenthalt als ständiger Wohnsitz gilt.
Wir haben den Versicherer gebeten, diesen Fall zu klären, und ergänzen diese Antwort, sobald er sich geäußert hat.
Kann ich meine Familie oder eine Gruppe mit einem Kauf versichern?
Ja. Das Kaufformular fragt nach der Zahl der Personen unter 25 und über 25 Jahren und danach nach den Daten jeder einzelnen Person.
Jede versicherte Person muss im Vertrag namentlich genannt sein.
Versicherungsschutz
Ist Skifahren versichert?
Bei Go Safe sind Skifahren und Snowboarden nur mit dem Zuschlag für Hochrisikosportarten versichert, den Sie im Kaufformular ankreuzen. Bei Travel World sind Skifahren und Snowboarden auf markierten Pisten ohne Zuschlag versichert, aber nur in den Varianten VIP, VIP Plus und The Best.
Im Kaufformular von Go Safe nennt der Zuschlag für Hochrisikosportarten („Uprawianie sportów wysokiego ryzyka“) Ski alpin, Skilanglauf und Snowboarden. Skifahren abseits der Pisten und Skitouren gelten bei Travel World als Extremsport und brauchen eine Erweiterung.
Ist die Bergrettung in Polen versichert?
In den polnischen Bergen ist die Rettung für Verunglückte kostenlos: TOPR (Tatra) und GOPR (übrige Gebirge) werden aus dem Staatshaushalt finanziert, und TOPR erklärt, dass seine Rettungseinsätze kostenlos sind. Auf der slowakischen Seite der Tatra muss der Gerettete die Kosten der slowakischen Bergwacht (HZS) selbst tragen. Go Safe übernimmt Rettungskosten bis 5.000 EUR.
Finanzierung der polnischen Bergrettung: Gesetz über Sicherheit und Rettung in den Bergen, Art. 17. Slowakei: Gesetz 544/2002, § 11. Die Behandlung im Krankenhaus nach der Rettung ist gewöhnliche medizinische Versorgung und im Rahmen der Versicherungssumme für Behandlungskosten versichert.
Sind Vorerkrankungen versichert?
Go Safe schließt Ereignisse aus, die mit einer Krankheit zusammenhängen, die in den 24 Monaten vor Vertragsabschluss diagnostiziert, behandelt oder ärztlich überwacht wurde, es sei denn, Sie haben die Erweiterung für chronische Erkrankungen abgeschlossen. Travel World deckt eine plötzliche Verschlechterung chronischer und psychischer Erkrankungen in jeder Variante ohne Zuschlag ab.
AVB Go Safe § 7 Abs. 2 Nr. 2. Bei Travel World besteht kein Schutz, wenn vor der Abreise medizinische Gründe gegen die Reise sprachen oder eine Operation oder ein Krankenhausaufenthalt angezeigt war.
Bin ich nach Alkoholkonsum versichert?
Bei Go Safe nein: Der Versicherer haftet nicht, wenn das Ereignis unter Alkoholeinfluss eintrat und der Alkohol dazu beigetragen hat (AVB § 7 Abs. 1 Nr. 1). Bei Travel World ja: Die AVB sehen in allen fünf Varianten einen „Schutz für Personen unter Alkoholeinfluss“ vor.
Bei Travel World bleiben die Ausschlüsse für das Führen eines Kraftfahrzeugs in betrunkenem Zustand (mehr als 0,5 Promille im Blut oder 0,25 mg/dm³ in der Atemluft), für Alkoholismus und für Ereignisse nach Drogenkonsum bestehen.
Ist der Zahnarzt versichert?
Nur eine Notfallbehandlung beim Zahnarzt: bis 250 EUR bei Go Safe und bis 300 EUR bei Travel World.
Konservierende Behandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen sind nicht versichert.
Kauf und Schadenfall
Gibt es das Kaufformular auf Deutsch oder Englisch?
Nein. Das Kaufsystem des Versicherungsvertreters gibt es nur auf Polnisch.
Wir haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Formular von Go Safe erstellt, und Sie können uns vor der Zahlung auf Englisch schreiben.
In welcher Sprache wird der Vertrag geschlossen?
Auf Polnisch. Die AVB von Go Safe und Travel World liegen zur Information auch auf Englisch vor, verbindlich ist aber die polnische Fassung.
Die Produktinformationsblätter (IPID) gibt es nur auf Polnisch.
Was tue ich, wenn ich krank werde oder einen Unfall habe?
Rufen Sie die Notrufzentrale des Versicherers an, bevor Sie eine Behandlung selbst bezahlen. Die Telefonnummer steht auf Ihrer Police.
Nach den AVB von Go Safe (§ 20) sollten Sie die Zustimmung der Notrufzentrale einholen, bevor Sie selbst handeln. Konnten Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht anrufen, informieren Sie die Notrufzentrale innerhalb von 5 Tagen, nachdem es wieder möglich ist. Der Versicherer zahlt direkt an die medizinische Einrichtung; akzeptiert die Einrichtung das nicht, erstattet der Versicherer Ihnen die bezahlten Kosten (§ 21).
Wer verkauft die Police und wer zahlt im Schadenfall?
Der Versicherer, Towarzystwo Ubezpieczeń Europa S.A, gewährt den Versicherungsschutz und zahlt die Leistungen. Den Vertrag schließen Sie online über den Versicherungsvertreter Sindbad IT sp. z o.o. ab, Eintragungsnummer im Register der Versicherungsvertreter 11239999/A.
tripcover.pl ist eine Informationswebsite des Reisebüros Biuro Podróży 1000 MIAST in Szczecin. Wir sind weder Versicherer noch der Vertreter, der online verkauft.