Ratgeber für Wanderer und Skifahrer
Bergrettung in der Tatra und in den Alpen: Wer zahlt?
In den polnischen Bergen bekommt niemand eine Rechnung für eine Rettung. Gehen Sie ein paar hundert Meter über den Grat in die Slowakei oder fahren Sie zum Skifahren in die Alpen, gelten andere Regeln. Hier lesen Sie, wer in welchem Land zahlt und was Ihre Versicherung übernimmt.
Aktualisiert:
Wer zahlt: Land für Land
- Polen: Die Bergrettung (TOPR in der Tatra, GOPR in den übrigen Gebirgen) stellt dem Geretteten nichts in Rechnung, auch nicht den Hubschrauber.
- Slowakei: Die Bergwacht (HZS) schickt dem Geretteten eine Rechnung. Krankenversicherung und EHIC zahlen nicht für die Rettung selbst.
- Tschechien: Die Bergwacht (Horská služba) hat eine Preisliste, die bei 60 EUR beginnt.
- Österreich: Nach einem Sport- oder Wanderunfall zahlt die Krankenversicherung die Bergung vom Berg nicht. Ein Hubschrauber kann mehrere tausend Euro kosten.
- Schweiz: Der Gerettete zahlt. Ein durchschnittlicher Hubschraubereinsatz der Rega kostet rund 4.500 CHF.
- Italien: In der Regel kostenlos, wenn Sie im Krankenhaus landen. Sind Sie unverletzt oder war der Notruf nicht gerechtfertigt, stellen Ihnen die Alpenregionen den Einsatz in Rechnung.
- Deutschland (Bayerische Alpen): Die Krankenversicherung zahlt die Rettung eines Verletzten. Ein Unverletzter zahlt 300 bis 1.600 EUR.
Die Notrufnummer 112 funktioniert in all diesen Ländern.
Polen: Die Rettung ist kostenlos
In der polnischen Tatra rettet TOPR (Tatrzańskie Ochotnicze Pogotowie Ratunkowe). In den übrigen polnischen Bergen, vom Riesengebirge (Karkonosze) bis zu den Bieszczady, ist es GOPR mit sieben regionalen Gruppen. Beide sagen klar, dass die Rettung in den polnischen Bergen kostenlos ist.
Das Geld kommt aus dem Staatshaushalt. Nach dem Gesetz vom 18. August 2011 über Sicherheit und Rettung in den Bergen finanziert der Innenminister die Bergrettung über Zuschüsse. Auch ein Teil der Einnahmen aus den Eintrittskarten der Nationalparks geht an die Retter. Eine Vorschrift, nach der die Retter dem Geretteten Kosten in Rechnung stellen könnten, gibt es nicht.
Notrufnummern für die polnischen Berge: 985 oder +48 601 100 300, bei schwachem Empfang 112. GOPR empfiehlt die kostenlose App Ratunek, die Ihren Standort an die Retter sendet.
Kostenlos ist die Rettung selbst: der Weg der Retter zu Ihnen, Erste Hilfe, die Evakuierung und der Transport bis zum Rettungswagen. Sobald die Retter Sie an den Rettungsdienst übergeben, gelten die normalen Regeln der Gesundheitsversorgung. Kostenlos ist das Krankenhaus nur, wenn Sie beim polnischen Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) versichert sind oder eine EHIC haben; sonst zahlen Sie selbst oder über Ihre Reiseversicherung. Die Einzelheiten erklärt unser Ratgeber Krank oder verletzt in Polen: was tun?
Slowakei: Der Gerettete bekommt die Rechnung
Auf der slowakischen Seite der Tatra rettet die slowakische Bergwacht, Horská záchranná služba (HZS). Ihre Notrufnummer ist 18 300.
Das slowakische Gesetz Nr. 544/2002 (§ 11) verpflichtet jeden, der sich in den Bergen aufhält, der HZS die Kosten einer Rettung oder Suche zu bezahlen. Ausgenommen sind Minderjährige und Personen ohne Geschäftsfähigkeit. Die HZS erklärt, dass die Krankenversicherung die medizinische Versorgung bezahlt, der Verletzte aber den Rettungseinsatz, und dass die Rechnung direkt an ihn geht.
Das betrifft auch Touren in der polnischen Tatra. Rysy, der höchste Berg Polens, liegt an der Grenze zur Slowakei. Verunglücken Sie wenige Meter auf der slowakischen Seite, rettet Sie die HZS und schickt Ihnen die Rechnung. TOPR selbst rät allen, die in Grenznähe wandern, eine Versicherung abzuschließen, die die Bergrettung einschließlich Hubschrauber abdeckt.
Gäste, die in der Stadt Vysoké Tatry übernachten, sind seit Juni 2020 für die Dauer ihres Aufenthalts über eine Gruppenversicherung für die Bergrettung abgesichert. Das regionale Tourismusbüro weist darauf hin, dass Štrbské Pleso nicht zu dieser Stadt gehört. Gäste, die dort übernachten, sind also nicht abgesichert.
Tschechien: eine veröffentlichte Preisliste
Die tschechische Bergwacht, Horská služba ČR, veröffentlicht eine Preisliste für besondere Einsätze, gültig seit dem 1. Januar 2024:
- 60 EUR für einen Einsatz an einer Rettungsstation,
- 230 EUR außerhalb der Station, bis 3 km entfernt und mit bis zu 3 Rettern,
- 460 EUR bei mehr als 3 km oder mit 4 bis 10 Rettern,
- bei mehr als 10 Rettern zusätzlich 25 EUR pro Retter und angefangene Stunde.
Horská služba weist außerdem darauf hin, dass sie kein Gesundheitsdienstleister ist und dass die EHIC eine Reiseversicherung nicht ersetzt.
Österreich: Die Krankenversicherung zahlt erst ab dem Tal
Das österreichische Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG, § 131 Abs. 4) bestimmt, dass nach Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik die Kosten der Bergung und des Transports ins Tal nicht ersetzt werden. Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel auf einen Wanderer angewendet, der mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen wurde: Erstattet wurden nur die Kosten eines Krankentransports vom Tal ins Krankenhaus, obwohl der Flug medizinisch notwendig war.
Die EHIC gibt Ihnen dieselben Rechte wie einer in Österreich versicherten Person, deckt diese Kosten also ebenfalls nicht ab. Laut Europäischem Verbraucherzentrum Österreich (Zahlen von 2016) kostete ein kurzer Hubschraubereinsatz rund 2.000 EUR, ein komplizierter bis zu 8.000 EUR.
Fördernde Mitglieder der Bergrettung Tirol sind seit 2026 über eine Bergungskostenversicherung bis 30.000 EUR pro Person abgesichert, die auch Unverletzte einschließt. Sie leistet nachrangig, also erst nach Ihren anderen Versicherungen.
Schweiz: Der Gerettete zahlt
Die Schweizer Rettungsflugwacht Rega erklärt, dass grundsätzlich der Gerettete oder seine Versicherung zahlt. Ein durchschnittlicher Hubschraubereinsatz kostet rund 4.500 CHF. Such- und Lawineneinsätze können Zehntausende Franken kosten.
Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz zahlt 50 % der Rettungskosten, höchstens 5.000 CHF pro Jahr, und ein Besucher aus der EU mit EHIC hat Anspruch auf dasselbe. Den Rest zahlen Sie selbst oder Ihre Reiseversicherung.
Eine Gönnerschaft bei der Rega kostet ab 40 CHF im Jahr. Die Rega kann auf Kosten verzichten, die keine Versicherung übernommen hat, auch bei Gönnern mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz gerettet werden. Das ist eine freiwillige Geste, keine Versicherungsleistung.
Italien: kostenlos im Krankenhaus, kostenpflichtig ohne Verletzung
In Italien zahlt der öffentliche Gesundheitsdienst eine Rettung, die mit der Aufnahme ins Krankenhaus oder einer Behandlung in der Notaufnahme endet. In mehreren Regionen wird ein Besucher mit EHIC genauso behandelt wie eine in Italien versicherte Person.
In anderen Fällen stellen die Alpenregionen dem Geretteten den Einsatz in Rechnung: wenn er nicht verletzt war, wenn der Notruf nicht gerechtfertigt war oder wenn er schlecht ausgerüstet in die Berge gegangen ist. Bei diesen Gebühren hilft die EHIC nicht. Zwei Beispiele aus regionalen Beschlüssen:
- Trentino: 36,15 EUR, wenn ein Hubschrauber Sie ins Krankenhaus bringt, 750 EUR für die Rettung einer unverletzten Person in ernster Gefahr und 98 bis 140 EUR pro Flugminute, wenn der Notruf medizinisch nicht gerechtfertigt war oder Sie weder eine italienische Krankenversicherung noch eine EHIC haben.
- Aostatal: 120 EUR pro Flugminute. Ein unbegründeter Notruf wird voll berechnet. Bei einem Notruf, der nicht angemessen war, zahlt ein Inhaber der EHIC bis zu 3.500 EUR.
In der Region Venetien zahlen Personen, die sich bei Risikoaktivitäten wie Klettern, Skitouren, Gleitschirmfliegen oder Mountainbiken in schwierigem Gelände verletzen, auch dann eine Gebühr, wenn sie ins Krankenhaus gebracht werden.
Auf italienischen Skipisten gelten zwei Regeln. Wer alpin Ski fährt, muss eine Haftpflichtversicherung haben; ohne sie drohen eine Geldbuße von 100 bis 150 EUR und der Entzug des Skipasses. Ab der Saison 2025/26 gilt für alle Skifahrer und Snowboarder Helmpflicht, unabhängig vom Alter.
Deutschland: die Bayerischen Alpen
Die Bergwacht Bayern berechnet Pauschalen. Rettet sie eine verletzte oder erkrankte Person, die anschließend zum Arzt geht, wird die Pauschale (2026: 468 bis 1.872 EUR) mit der Krankenversicherung abgerechnet.
Die Rettung einer unverletzten Person, die nicht allein absteigen kann, übernimmt die Krankenversicherung nicht. Der Gerettete zahlt 300 bis 1.200 EUR oder 1.600 EUR, wenn der Einsatz länger als 8 Stunden dauert oder eine Gruppe von mehr als 8 Personen betrifft.
Warum die EHIC nicht reicht
Die Europäische Kommission erklärt, dass die EHIC weder Rettung noch Rückführung abdeckt, und nennt die Bergrettung in Skigebieten ausdrücklich unter den Leistungen, die nicht dazugehören. Die Karte gibt Ihnen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung zu denselben Bedingungen wie Einheimischen. In Polen spielt das für die Rettung keine Rolle, weil sie dort für alle kostenlos ist. In der Slowakei, in Österreich und in der Schweiz zahlen auch Einheimische für eine Rettung, zumindest teilweise.
Was eine Reiseversicherung übernimmt
Go Safe von TU Europa ist für Personen gedacht, deren Land des ständigen Wohnsitzes nicht Polen ist. Die Versicherung gilt weltweit außer in Ihrem Wohnsitzland (und im Land Ihrer Staatsangehörigkeit, wenn Sie außerhalb davon leben), also auch auf der slowakischen Seite der Tatra und in den Alpen. Rettungs- und Suchkosten sind bis 5.000 EUR versichert. Bergwandern auf markierten Wegen bis 3.000 m ohne Kletterausrüstung ist im Grundschutz enthalten. Skifahren und Snowboarden gelten als Hochrisikosportarten, Bergsteigen und Felsklettern als Extremsport; für beides brauchen Sie eine Erweiterung gegen Zuschlag.
Die Leistungsgrenze von Go Safe liegt nahe an den Kosten eines durchschnittlichen Hubschraubereinsatzes in der Schweiz, und eine lange Suche kann teurer werden. Denken Sie daran, wenn Sie in die Alpen fahren.
Travel World von TU Europa ist für Personen gedacht, die in Polen leben und ins Ausland reisen. Rettungskosten sind bis zur Versicherungssumme für Behandlungskosten versichert, je nach Variante 40.000 bis 2.500.000 EUR. Trekking bis 5.500 m ohne Kletterausrüstung ist in jeder Variante versichert. Skifahren ist ab der Variante VIP versichert, Klettern und Klettersteige ab VIP mit Zuschlag. In Polen gilt Travel World nicht. Mehr dazu auf unserer Seite Reiseversicherung für Expats in Polen.
Für Reisen innerhalb Polens verkauft TU Europa Travel Polska. Die Versicherung gilt in Polen und in einem 30 km breiten Streifen jenseits der Grenze, zu dem auch die slowakische Tatra gehört. Rettungskosten nach einem Unfall sind in der Variante VIP bis 15.000 PLN versichert, in The Best bis 30.000 PLN. Die Produktseite und das Kaufformular gibt es nur auf Polnisch: Travel Polska.
Go Safe und Travel World übernehmen Rettung und Suche, wenn sie nach einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall nötig sind, um Ihr Leben oder Ihre Gesundheit zu retten. Die Rettung einer unverletzten Person, zum Beispiel wegen Erschöpfung oder weil sie von der Dunkelheit überrascht wurde, erfüllt diese Bedingung nicht, und der Versicherer kann die Zahlung ablehnen. Genau für solche Fälle schicken die italienischen Regionen und die Bergwacht Bayern eine Rechnung.
Wenn etwas passiert, rufen Sie zuerst die Bergrettung an und so bald wie möglich die Notrufzentrale des Versicherers. Die Nummer steht auf Ihrer Police.
Fragen und Antworten
Ist die Bergrettung in Polen kostenlos?
Ja. TOPR in der Tatra und GOPR in den übrigen polnischen Bergen stellen dem Geretteten nichts in Rechnung, auch nicht einen Hubschrauber. Die Rettung wird aus dem Staatshaushalt finanziert. Für die anschließende Behandlung im Krankenhaus gelten die normalen Regeln der Gesundheitsversorgung.
Muss ich in der slowakischen Tatra für die Bergrettung bezahlen?
Ja. Nach slowakischem Recht trägt der Gerettete die Kosten der Rettung oder Suche, und die HZS schickt die Rechnung direkt an ihn. Krankenversicherung und EHIC zahlen nur die medizinische Versorgung. Die Notrufnummer der HZS ist 18 300.
Deckt die EHIC die Bergrettung ab?
Nein. Die Europäische Kommission erklärt, dass die EHIC weder Rettung noch Rückführung abdeckt. In Polen ist die Rettung ohnehin kostenlos; in der Slowakei, in Österreich und in der Schweiz brauchen Sie eine Reiseversicherung, die Rettungskosten einschließt.
Was kostet eine Rettung mit dem Hubschrauber in der Schweiz?
Laut Rega kostet ein durchschnittlicher Hubschraubereinsatz rund 4.500 CHF. Die Schweizer Krankenversicherung zahlt die Hälfte, höchstens 5.000 CHF pro Jahr, und mit einer EHIC gilt dasselbe. Such- und Lawineneinsätze können Zehntausende Franken kosten.
Brauche ich zum Skifahren in Italien eine Versicherung?
Ja. Wer in Italien alpin Ski fährt, muss eine Haftpflichtversicherung haben. Ohne sie drohen eine Geldbuße von 100 bis 150 EUR und der Entzug des Skipasses. Ab der Saison 2025/26 gilt außerdem für alle Skifahrer Helmpflicht.
Zahlt meine Reiseversicherung, wenn ich nicht verletzt bin?
Nicht unbedingt. Go Safe und Travel World übernehmen eine Rettung, die nach einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall nötig ist, um Ihr Leben oder Ihre Gesundheit zu retten. Wenn Sie unverletzt sind, etwa nur erschöpft oder von der Dunkelheit überrascht, kann der Versicherer die Zahlung ablehnen.
Quellen
- TOPR (Tatrzańskie Ochotnicze Pogotowie Ratunkowe, Freiwilliger Tatra-Rettungsdienst): Informationen auf Englisch
- Ustawa o bezpieczeństwie i ratownictwie w górach (polnisches Gesetz vom 18. August 2011 über Sicherheit und Rettung in den Bergen), Dz.U. 2023 poz. 1154, Art. 17
- GOPR (Górskie Ochotnicze Pogotowie Ratunkowe, Freiwilliger Bergrettungsdienst)
- Zákon č. 544/2002 o Horskej záchrannej službe (slowakisches Gesetz über die Bergwacht), § 11
- HZS (slowakische Bergwacht): häufige Fragen (auf Slowakisch)
- Visit High Tatras: Versicherung für die Bergrettung (auf Englisch)
- Horská služba ČR: Preisliste besonderer Einsätze (auf Tschechisch)
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), § 131
- Oberster Gerichtshof: kein Ersatz der Bergungskosten nach einem Unfall beim Bergwandern
- Europäisches Verbraucherzentrum Österreich: Flugrettung (auf Englisch)
- Rega: Fragen und Antworten (auf Englisch)
- Autonome Provinz Trient: Beschluss der Landesregierung 2288/2021 (auf Italienisch)
- Region Aostatal: Tarife der Rettungseinsätze (DGR 617/2025)
- Decreto legislativo 40/2021 (italienische Gesetzesverordnung), Art. 30: Haftpflichtversicherung auf Skipisten
- Bergwacht Bayern: Infoblatt zur Finanzierung der Bergrettung 2026
- Europäische Kommission, Ihr Europa: ungeplante medizinische Versorgung bei einem vorübergehenden Aufenthalt
Versicherung für die Berge
Go Safe übernimmt Rettung, Suche und Behandlungskosten für Personen, die außerhalb Polens leben, in Polen und im Ausland.