Ratgeber für Besucher und Expats
Krank oder verletzt in Polen: was tun?
Wohin Sie nachts mit hohem Fieber gehen, wann Sie einen Rettungswagen rufen, ob die Behandlung für Ausländer kostenlos ist und was Sie zuerst tun, wenn Sie eine Reiseversicherung haben.
Aktualisiert:
Im Notfall: 112 oder 999
Wenn das Leben oder die Gesundheit eines Menschen in Gefahr ist, rufen Sie 112 (die europäische Notrufnummer) oder 999 (Rettungsdienst) an. Beide Anrufe sind kostenlos.
Die Mitarbeiter der Notrufleitstellen in Polen müssen mindestens eine Fremdsprache sprechen, am häufigsten ist es Englisch. Trotzdem hilft es, wenn Sie Ihre genaue Adresse kennen oder Ihren Standort teilen und das Wort „ambulans“ oder „karetka“ (Rettungswagen) sagen.
In den Bergen rufen Sie die Bergrettung an: 985 oder +48 601 100 300.
Notaufnahme (SOR) oder Nachtambulanz?
Die Notaufnahme eines Krankenhauses heißt in Polen SOR (Szpitalny Oddział Ratunkowy). Sie ist für Situationen da, in denen Leben oder Gesundheit bedroht sind: schwere Verletzungen, Schmerzen in der Brust, Atemnot, Bewusstlosigkeit. Die polnischen Gesundheitsbehörden bitten darum, nicht mit einer Erkältung oder einer Magenverstimmung dorthin zu gehen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung außerhalb der Sprechzeiten gibt es die Nacht- und Feiertagsversorgung (nocna i świąteczna opieka zdrowotna, NiŚOZ). Sie ist geöffnet:
- werktags von 18 bis 8 Uhr,
- samstags, sonntags und an Feiertagen rund um die Uhr.
Sie brauchen weder einen Termin noch eine Überweisung und können in die nächstgelegene Praxis gehen, nicht nur in die für Ihren Wohnbezirk zuständige. Folgerezepte für Dauermedikamente stellen die Ärzte dort nicht aus.
Die Hotline des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) 800 190 590 ist rund um die Uhr erreichbar und sagt Ihnen, wo das nächste Krankenhaus, die nächste Nachtambulanz oder die nächste Notdienstapotheke ist.
Wer bezahlt die Behandlung eines Ausländers
Kostenlos ist die Behandlung in Polen nur für Versicherte des polnischen Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) und, bei medizinisch notwendiger Versorgung in öffentlichen Einrichtungen, für Inhaber einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder einer britischen GHIC. Andere Besucher bezahlen die Behandlung selbst oder über ihre Reiseversicherung.
Im Notfall muss Ihnen ein Krankenhaus unverzüglich helfen, auch bevor es prüft, wie Sie versichert sind. Wenn Sie eine EHIC haben, sie aber nicht dabeihatten, können Sie sie innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Behandlung vorlegen, nach einem stationären Aufenthalt innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung. Andernfalls stellt Ihnen das Krankenhaus die Behandlung in Rechnung. Legen Sie die EHIC später vor, aber spätestens ein Jahr nach Ablauf dieser Fristen, muss das Krankenhaus die Rechnung stornieren oder Ihnen den gezahlten Betrag erstatten.
Privatkliniken, Rettung und den Rücktransport in Ihr Heimatland deckt die EHIC nicht ab. Eine Reiseversicherung übernimmt diese Kosten im Rahmen ihrer Versicherungssummen.
Apotheken und Rezepte
Verschreibungspflichtige Arzneimittel bekommen Sie in Polen nur mit Rezept. In einer dringenden Situation darf der Apotheker ein Apothekenrezept (recepta farmaceutyczna) für die kleinste Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments ausstellen, zum vollen Preis, jedoch nicht für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen.
Elektronische Rezepte aus einigen EU-Ländern können Sie in polnischen Apotheken einlösen, immer zum vollen Preis. Fragen Sie in der Apotheke, ob das für Ihr Land gilt.
Wenn Sie eine Reiseversicherung haben
Rufen Sie die Notrufzentrale des Versicherers an, bevor Sie eine Behandlung selbst bezahlen. Die Telefonnummer steht auf Ihrer Police. Bei Go Safe von TU Europa stimmt die Notrufzentrale den Kosten zu, und der Versicherer zahlt direkt an das Krankenhaus; akzeptiert das Krankenhaus das nicht, erstattet Ihnen der Versicherer die bezahlten Kosten.
Konnten Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht anrufen, informieren Sie die Notrufzentrale innerhalb von 5 Tagen, nachdem es wieder möglich ist.
Bewahren Sie diese Unterlagen auf:
- den ärztlichen Bericht des Krankenhauses oder der Notaufnahme (karta informacyjna),
- die Originale aller Rechnungen und Apothekenbelege,
- die Schadennummer, die Ihnen die Notrufzentrale mitteilt,
- eine Bescheinigung der Polizei, wenn Ihnen etwas gestohlen wurde.
Fragen und Antworten
Ist die Gesundheitsversorgung in Polen für Touristen kostenlos?
Nein. Kostenlos ist sie nur für Versicherte des polnischen Nationalen Gesundheitsfonds und, bei medizinisch notwendiger Versorgung in öffentlichen Einrichtungen, für Inhaber einer EHIC oder einer britischen GHIC. Andere Besucher zahlen selbst oder über ihre Reiseversicherung.
Welche Notrufnummer gilt in Polen?
112 ist die europäische Notrufnummer, 999 die Nummer des Rettungsdienstes. Beide Anrufe sind kostenlos. In den Bergen wählen Sie 985 oder +48 601 100 300.
Wohin gehe ich nachts oder am Wochenende mit hohem Fieber?
In eine Praxis der Nacht- und Feiertagsversorgung (NiŚOZ). Sie ist werktags von 18 bis 8 Uhr geöffnet, am Wochenende und an Feiertagen rund um die Uhr. Einen Termin brauchen Sie nicht. Die NFZ-Hotline 800 190 590 sagt Ihnen, wo die nächste ist.
Bekomme ich in Polen Antibiotika ohne Rezept?
Nein. Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur mit Rezept. In einer dringenden Situation kann der Apotheker ein Apothekenrezept für die kleinste Packung ausstellen, zum vollen Preis.
Ich habe meine EHIC vergessen. Muss ich das Krankenhaus bezahlen?
Sie können die EHIC innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Behandlung vorlegen, nach einem stationären Aufenthalt innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung. Tun Sie das nicht, stellt Ihnen das Krankenhaus die Kosten in Rechnung; legen Sie die Karte aber innerhalb eines Jahres nach Ablauf dieser Fristen vor, muss das Krankenhaus die Rechnung stornieren oder Ihnen den gezahlten Betrag erstatten.
Quellen
- pacjent.gov.pl: Gesundheitsversorgung nachts, an Feiertagen und am Wochenende (auf Polnisch)
- NFZ: Behandlung von Personen aus EU- und EFTA-Staaten in Polen (auf Englisch)
- Ustawa o świadczeniach opieki zdrowotnej finansowanych ze środków publicznych (polnisches Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsleistungen), Dz.U. 2025 poz. 1461, Art. 19 und 50
- gov.pl: Apothekenrezept (recepta farmaceutyczna)
- Europäische Kommission, Ihr Europa: ungeplante medizinische Versorgung bei einem vorübergehenden Aufenthalt
- GOV.UK: Reisehinweise für Polen, Gesundheit (auf Englisch)
Versicherung für Ihren Aufenthalt in Polen
Go Safe übernimmt Behandlungskosten, Rettung und Rücktransport für Personen, die außerhalb Polens leben, mit Versicherungssummen von 20.000 bis 60.000 EUR.